eRezept

Seit dem 1. Januar 2024 ist die Nutzung des eRezepts für verschreibungspflichtige Medikamente verpflichtend.

Um Ihnen ein eRezept ausstellen zu können, müssen wir zu Anfang jedes Quartals Ihre Versichertenkarte (eGK) einmal einlesen. Erst danach können wir Ihnen die gewünschten Medikamente auf Ihre Versichertenkarte speichern.

Ihre Medikamente erhalten Sie dann in der Apotheke durch Einlesen ihrer Versichertenkarte. Alternativ auch über eine App.

Bitte beachten Sie dabei, dass es mehrere Stunden dauern kann, bis die eRezepte von unseren Ärzten geprüft und signiert wurden. Erst dann sind sie in der Apotheke abrufbar.

Privatrezepte, nicht verschreibungspflichtige Medikamente oder Hilfsmittel erfordern bisher weiterhin einen Ausdruck des Rezepts in Papierformat in unserer Praxis.

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